Mitarbeiter, die Außergewöhnliches geleistet haben und dafür von ihren Arbeitgebern belohnt werden, profitieren – wie bereits 2020 – von einem Steuerfreibetrag von bis zu 3.000 Euro. Konkret bedeutet das, dass Betriebe für ihre Mitarbeiter eine Bonuszahlung bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei auszahlen können.
Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass diese Zahlungen in den Kalendermonaten Dezember 2021, Jänner oder Februar 2022 geleistet werden. Darüber freut sich auch ÖAAB Bezirksobmann AK Bgm. Franz Haider: „Viele Kolleginnen und Kollegen haben gerade in den letzten Monaten Außergewöhnliches geleistet. Der steuerfreie Corona-Bonus ist eine gute Möglichkeit Wertschätzung auszudrücken. Ich hoffe, das viele Unternehmen diese Option wählen!“
Mit einer Zuwendung in Höhe von 150 Euro pro Person sollen die Teuerungen für die Bezieher niedriger und Transfer-Einkommen abgegolten werden. Geplant ist diese einmalige Zahlung an die Bezieher von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe und Mobilitätsstipendien. „Damit wird unbürokratisch jenen geholfen, die durch das niedrige Einkommen besonders hart von diversen Preissteigerungen getroffen werden!“, so Lindinger und Haider.