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Ab 14. Juni gilt die „EU-Frühstücksrichtlinie“ im Handel: Klare Herkunftskennzeichnung bei Honig

Gemeinsam mit Bezirksobmann der Imker Wels-Land und Wels-Stadt Georg Marschner zeigt Bezirksparteiobmann Klaus Lindinger auf, worauf besonders geachtet werden soll und wie wichtig die Bienen für Garten und Landwirtschaft sind.


Beim Honig-Kauf wird es ab 14. Juni einfacher! Ab da gilt die neue Herkunftskennzeichnung gemäß der sogenannten „EU-Frühstückrichtlinie“. Die Menschen können heimische Qualität deutlich erkennen und bewusst dazu greifen. Gerade bei Honig ist das wichtig: In Österreich wird viel Honig aus dem Ausland gekauft – oft aus Ländern, wo die Qualitätsanforderungen geringer sind. Etwas mehr als ein Kilogramm ist der durchschnittliche Honig-Konsum pro Jahr pro Österreicher. Laut dem OÖ. Bienenzentrum stammt mehr als die Hälfte aus dem Import. 

„Der Nicht-Österreichische Honig ist eindeutig festzustellen. Auf der Verpackung muss nun stehen: Aus welchen drei Ländern der Honig hauptsächlich stammt, wie viel Prozent aus jedem Land und ob der Honig aus Europa oder anderen Teilen der Welt kommt“, sagt der bäuerliche Abgeordnete Bgm. Klaus Lindinger. „Ich appelliere an alle, die einkaufen: Entscheiden Sie sich für Österreich!“, betont Lindinger weiter.

Österreichischer Honig hat viele Vorteile: Hohe Qualität, keine weiten Lieferwege, unterstützt die Natur und ist nachweislich kontrolliert. Mit den Bezeichnungen „Österreichischer Honig“ oder „Ursprungsland: Österreich“ ist heimischer Honig sofort erkennbar.

„Beim Kauf vom regionalen Imker haben die Konsumenten die Garantie, dass es österreichischer Honig ist. Da könnten die Bienen sogar in deinem Garten gewesen sein und deine Pflanzen bestäubt haben“, erklärt Georg Marschner, Bezirksobmann der Imker für Wels-Land und Wels-Stadt.

„Wer zu Honig aus österreichischer Imkerei greift, tut auch unserer Landwirtschaft etwas Gutes. Es ist ein wertvoller Kreislauf: Die vielen regionalen Imker sichern mit ihren Bienen die Bestäubung unserer Felder und Gärten. Davon profitieren unsere Bäuerinnen und Bauern direkt durch gesunde, reiche Ernten!“, hebt Lindinger hervor. „Gleichzeitig halte ich fest: Führt diese klare Herkunftskennzeichnung, die auf die Beharrlichkeit von unserem Bauernbund-Abgeordneten Alex Bernhuber im EU-Parlament zurückgeht, nicht zu einem deutlichen Schub bei österreichischem Honig, sind solche Maßnahmen zu überdenken. Jeder der Lebensmittel und Waren einkauft, hat es täglich in der Hand!“

Was passiert, wenn die neue Richtlinie zu keinem geänderten Kaufverhalten führt?
Die neue Herkunftskennzeichnung ist ein wichtiger Schritt. Sollte sie jedoch nicht zu einem deutlichen Anstieg beim Kauf von heimischem Honig führen, muss die Regelung weitergedacht werden. Denn Transparenz ist nur dann wirksam, wenn sie auch tatsächlich zum Griff ins Regal mit dem heimischen Produkt führt.

Wissen zur Regelung, die ab 14. Juni anzuwenden ist:

In Zukunft müssen die Länder, aus denen der Honig kommt, klar auf dem Etikett stehen.
Diese Informationen müssen gut sichtbar auf der Vorderseite sein. Die Länder werden in einer Liste – jenes Land mit dem größten Anteil zuerst – gezeigt. Eine leichte Abweichung der Angaben ist erlaubt. Diese darf höchstens fünf Prozent betragen. Die Basis bilden die Unterlagen des Unternehmens. Für sehr kleine Verpackungen unter 30 Gramm gibt es einfachere Regeln. Hier dürfen statt der Ländernamen auch kurze Ländercodes mit zwei Buchstaben verwendet werden. Produkte mit alten Etiketten dürfen im Handel noch verkauft werden, bis sie aufgebraucht sind. (Anm.: Noch lagernde Etiketten ohne Ware können nicht mehr verwendet werden!) 
Die alte Bezeichnung „Andere Teile der Welt“ ist nicht mehr erlaubt. Außerdem wird eine neue Honig-Plattform eingerichtet, wo Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten. Die neuen Regeln gelten ab dem 14. Juni 2026.

EU-Frühstücksrichtlinie
Wer heimischen Honig kauft, hilft der Natur!
Georg Marschner
„Die Herkunftskennzeichnung zeigt, woher der Honig kommt. Wir hoffen auf einen echten Kaufschub bei österreichischem Honig!“, so Georg Marscher (li.), Bezirksobmann der Imker in Wels-Land, und Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger (re.).