„Viele wissen gar nicht, dass sie trotz automatischer Veranlagung zusätzlich einen Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt machen können bzw. sogar sollen. Immerhin sind nicht immer alle Absetzpositionen bekannt und durch den eigenen Antrag bekommt man zumeist mehr retour!“, klärt Franz Haider auf.
Gerade Familien mit Kindern, Alleinverdiener, Lehrlinge, Personen mit außergewöhnlichen finanziellen Belastungen oder Jobwechsler können sich so oft bares Geld vom Finanzamt zurückholen. Mit einem entsprechenden Folder und Schokotaler informiert der ÖAAB-Bezirksobmann die Beschäftigten. Der Antrag kann übrigens fünf Jahre rückwirkend gestellt werden.
Mehr Netto vom Brutto: Langjährige Forderung des ÖAAB umgesetzt
Die Kalte Progression, also die schleichende Steuererhöhung, wurde nach jahrzehntelanger innenpolitischer Diskussion mit Anfang 2023 abgeschafft. Die Menschen spüren das in der Geldtasche. Zudem wurden die Familien- und Sozialleistungen wie zum Beispiel die Familienbeihilfe oder das Kinderbetreuungsgeld erhöht und werden künftig automatisch angehoben, also jährlich valorisiert.
Wie sich die Abschaffung der Kalten Progression auf jeden persönlich auswirkt, kann ganz einfach unter https://finanzrechner.at/kalte-progression ausrechnet werden. Alle Neuerungen 2023 sind übersichtlich in einer umfangreichen ÖAAB-Broschüre zusammengefasst. Diese und viele weitere Broschüren gibt es zum Download unter: https://ooe-oeaab.at/besser-informiert/rat-und-hilfe-serviceinfos/
Weniger Steuern auf Überstunden
Für den ÖAAB steht auch weiterhin der Einsatz für eine faire und menschliche Arbeitswelt im Mittelpunkt.
„Es muss sich ganz einfach auszahlen, wenn man jeden Tag aufsteht und hart arbeitet. Die Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung war ein wichtiger Schritt, aber es braucht dringend eine Steuerbegünstigung für Überstunden, denn Mehrleistung muss ich für den einzelnen lohnen!“, informiert Franz Haider über eine zentrale Forderung des ÖAAB.