Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Heizkostenzuschuss beantragen!

Die OÖ. Landesregierung hat auch für die Heizperiode 2021/2022 den Heizkostenzuschuss für sozial bedürftige Menschen beschlossen. Entsprechend der steigenden Energiepreise können Anspruchsberechtigte 175 Euro beziehen. Der Antrag ist beim jeweiligen Gemeindeamt/Magistrat, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist, zu stellen!


"Es ist wichtig und richtig, dass der Heizkostenzuschuss heuer deutlich höher ausfällt als in anderen Jahren. Immerhin sind die Energiepreise teilweise stark gestiegen!", begrüßt Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger den Zuschuss von 175 Euro.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Diese Einkommensgrenzen betragen für:     

  • Alleinstehende: 950 Euro 
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.500 Euro
  • für jedes minderjährige Kind: 380 Euro
  • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 520 Euro
  • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 350 Euro 
  • Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro

Alle weiteren Infos und Richtlinien finden Sie unter: Land Oberösterreich - Heizkostenzuschuss des Landes OÖ - Aktion 2021/2022 (land-oberoesterreich.gv.at)

 

Förderung für sozial bedürftige Personen
Für die Beheizung einer Wohnung bzw. eines Hauses, gleichgültig mit welchem Energieträger, werden an sozial bedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in OÖ 175 Euro gewährt.